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   BGH, 12.11.1974 - 1 StR 538/74   

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https://dejure.org/1974,931
BGH, 12.11.1974 - 1 StR 538/74 (https://dejure.org/1974,931)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1974 - 1 StR 538/74 (https://dejure.org/1974,931)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1974 - 1 StR 538/74 (https://dejure.org/1974,931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versuchte unerlaubte Einfuhr und Besitz von Betäubungsmitteln und fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit fortgesetzter Steuerhinterziehung - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Fortsetzungszusammenhangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB §§ 52, 53

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 12.11.1974 - 1 StR 538/74
    Das Landgericht sieht in dieser Auffassung keinen Widerspruch zu der Entscheidung des erkennenden Senats BGHSt 25, 290 (= NJW 1974, 959 Nr. 19), weil dort nur ausgesprochen sei, daß Erwerb, Besitz und Veräußerung Teilakte des Handeltreibens sein könnten.

    Wie in BGHSt 25, 290 ausgesprochen, sind die in § 11 Abs. 1 Nr. 1 (und Nr. 6) BetmG aufgeführten Begehungsformen einander gleichwertig; sie können sich decken oder überschneiden, "ohne daß sich deshalb die Frage nach Tateinheit, Tatmehrheit oder Gesetzeskonkurrenz zu stellen braucht." Wie der Erwerb, so kann auch - je nach dem Tatplan - die an den Erwerb sich anschließende Einfuhr eines Betäubungsmittels ein Teilakt des Handeltreibens sein, d.h. zu der hierfür charakteristischen eigennützigen, auf Güterumsatz gerichteten Tätigkeit gehören.

  • BGH, 19.11.1970 - 2 StR 510/70

    Anwendung des festen Umrechnungsmaßstabs bei der Anrechnung einer

    Auszug aus BGH, 12.11.1974 - 1 StR 538/74
    Er wird auch klarstellen müssen, ob die Untersuchungshaft, auf die Freiheitsstrafe oder auf die Geldstrafe angerechnet werden soll (BGHSt 24, 29, 30).
  • BGH, 16.08.1973 - 4 StR 345/73

    Strafbarkeit wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 12.11.1974 - 1 StR 538/74
    Jedoch haben die in dem genannten Urteil angeführten Entscheidungen des erkennenden Senats (vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72) und des 4. Strafsenats (vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73) bereits klargestellt, daß Ein- und Ausfuhr auch als Begehungsformen des Handeltreibens angesehen werden können.
  • BGH, 10.04.1973 - 1 StR 619/72

    Verurteilung eines Angeklagten wegen der Begehung dreier Einzelfälle des

    Auszug aus BGH, 12.11.1974 - 1 StR 538/74
    Jedoch haben die in dem genannten Urteil angeführten Entscheidungen des erkennenden Senats (vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72) und des 4. Strafsenats (vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73) bereits klargestellt, daß Ein- und Ausfuhr auch als Begehungsformen des Handeltreibens angesehen werden können.
  • BGH, 24.09.1974 - 1 StR 523/73

    Betäubungsmittel: Zolltarif bei Cannabisharz - Strafzumessung bei

    Auszug aus BGH, 12.11.1974 - 1 StR 538/74
    Der Tatrichter erhält dadurch Gelegenheit, zur Höhe der hinterzogenen Abgaben klarer als bisher Stellung zu nehmen und hierbei die im Urteil des erkennenden Senats vom 24. September 1974 (1 StR 523/73, zur Veröffentlichung bestimmt) ausgesprochene Rechtsauffassung (keine Hinterziehung von Zoll, sondern nur von Einfuhrumsatzsteuer) zu beachten.
  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    Er hat deshalb ausgesprochen, daß ein Haschischhändler dann die späteren Einzelhandlungen seines Handeltreibens in den wesentlichen Grundzügen ihrer zukünftigen Gestaltung ins Auge gefaßt hat, wenn er sich eines eingespielten Einfuhr- und Verkaufssystems bedient, das ihm bei späteren Handlungen nicht zu jeweils neuen Tatentschlüssen nötigt (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1974 - 1 StR 538/74; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH StV 1981, 125; BGHSt 33, 121, 122) [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84].
  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 572/80

    Anforderungen an die Feststellung des Gesamtvorsatzes und der Gewerbsmäßigkeit

    Vielmehr genügt es, daß ein eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem vorhanden ist, dessen er sich bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (BGH, Urteile vom 12. November 1974 - 1 StR 538/74 - und 24. Februar 1976 - 1 StR 806/75; Beschluß vom 20. Juli 1977 - 2 StR 178/77; Urteil vom 2. August 1978 - 2 StR 253/78; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
  • BGH, 24.06.1975 - 1 StR 181/75

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Zwar ist es für die Annahme eines fortgesetzten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nicht erforderlich, daß die Personen der Abnehmer von vornherein feststehen, sondern es genügt, daß ein eingespieltes Einfuhr- und Verkaufssystem vorhanden ist, das nicht für jeden Einzelverkauf zu neuen Tatentschlüssen nötigt (BGH, Urteil vom 12. November 1974 - 1 StR 538/74).
  • BGH, 06.06.1975 - 2 StR 167/75

    Verhältnis von unerlaubter Einfuhr und Handeltreiben von Heroin - Vorliegen eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urteile vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73 - und vom 12. November 1974 - 1 StR 538/74 -) ist in Fällen, in denen nach dem Tatplan die Einfuhr von Betäubungsmitteln zum Zwecke des Handeltreibens vorgenommen wird, die Einfuhr nur als ein rechtlich unselbständiger, im Handeltreiben aufgehender Teilakt des Gesamtgeschehens anzusehen.
  • BGH, 07.09.1978 - 4 StR 434/78

    Einfuhr von Betäubungsmitteln als rechtlich unselbständiger Teilakt - Zu den

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteile vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73 - und vom 12. November 1974 - 1 StR 538/74 -) ist in Fällen, in denen nach dem Tatplan die Einfuhr von Betäubungsmitteln zum Zwecke des Handeltreibens vorgenommen wird, die Einfuhr nur als ein rechtlich unselbständiger, im Handeltreiben aufgehender Teilakt des Gesamtgeschehens anzusehen.
  • BGH, 20.10.1977 - 4 StR 488/77

    Erwerb und Einfuhr von Haschisch - Weiterveräußerung von Haschisch im Inland

    In diesen Fällen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72 -, vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73 -, vom 12. November 1974 - 1 StR 538/74 -, vom 15. November 1974 - 2 StR 167/75 -, zitiert von Pelchen in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 11 BetMG Anm. 2 und 6; vgl. auch BGHSt 25, 290) der Erwerb und die Einfuhr nur als rechtlich unselbständige, im Handeltreiben aufgehende Teilakte des Gesamtgeschehens anzusehen.
  • BGH, 02.09.1981 - 2 StR 239/81

    Revisionsgrund der fehlerhaften Strafzumessungserwägung durch Annahme einer

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings einen auf den Gesamterfolg gerichteten Vorsatz auch schon in Füllen bejaht, in denen sich ein Täter keine genaueren Vorstellungen über Ort, Zeit und die von den einzelnen Taten Betroffenen gemacht hatte; diese Entscheidungen betrafen jedoch Fälle, in denen - wie zum Beispiel beim Handeln mit Rauschgift - der Täter im Rahmen eines "eingespielten Systems" handelte, so daß nicht jede Einzelhandlung einen neuen Tatentschluß erforderte (vgl. BGHSt 12, 148, 155 f; BGH, Urteile vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73 -, 12. November 1974 - 1 StR 538/74 -, 24. Juni 1975 - 1 StR 181/75 - und 24. Februar 1976 - 1 StR 806/75 -).
  • BGH, 24.02.1976 - 1 StR 806/75

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Der Umfang, in dem der Angeklagte mit Betäubungsmitteln Handel trieb, und sein professionelles Verhalten deuten im übrigen an, daß er im Rahmen eines eingespielten Ankaufs- und Verkaufssystems tätig wurde, das nicht für jede Tatbestandsverwirklichung zu einem neuen Tatentschluß nötigte (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1974 - 1 StR 538/74 - und vom 24. Juni 1975 - 1 StR 181/75).
  • BGH, 02.11.1983 - 2 StR 311/83

    Hehlerei in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Diebstahl in Tateinheit mit

    Sie hat die Absatzhilfe im Rahmen eines eingespielten Systems zwischen Dieb und Hehler geleistet (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 1975 - 1 StR 538/74; vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 572/80 = Strafverteidiger 1981, 125; vom 12. Januar 1982 - 5 StR 736/81).
  • BGH, 10.08.1978 - 2 StR 331/78

    Ablehnungsgesuch eines Schöffen

    Wurde die verbotswidrige Einfuhr zum Zwecke des Handeltreibens vorgenommen, so tritt sie als ein rechtlich unselbständiger, im Handeltreiben aufgehender Teilakt des Tatgeschehens zurück (BGH, Urt. vom 12. November 1974 - 1 StR 538/74; BGH, Beschluß vom 6. Juni 1975 - 2 StR 167/75; vgl. auch BGHSt 25, 290).
  • BGH, 11.08.1977 - 4 StR 224/77

    Tatsächliches Absetzen von Betäubungsmitteln als Voraussetzung für den Begriff

  • BGH, 12.07.1977 - 1 StR 296/77

    Begründung durch ein Gericht bei Nichtvereidigung eines Zeugen - Annahme eines

  • BGH, 30.07.1975 - 3 StR 218/75

    Strafbarkeit wegen Bannbruchs - Gewerbsmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln -

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